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Veränderung der Steuersätze – Was Informatica MDM/Product 360 Kunden jetzt beachten müssen

23. Juni 2020
Die deutsche Bundesregierung hat im Zuge des Corona-Konjunkturpakets eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Im Zeitraum zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 soll die Mehrwertsteuer im Regelsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt werden. Und auch der ermäßigte Steuersatz verändert sich von 7 auf 5 Prozent.

Die temporäre Absenkung und dann die (Wieder)Anhebung ist für Unternehmen mit zahlreichen Maßnahmen verbunden. In der Vergangenheit führte dies in der Praxis häufig zu Abgrenzungsfragen, Modifikationsschwierigkeiten und Auslegungsproblemen.

Welche Anpassungen müssen in Ihrem Informatica-System kurzfristig erledigt sein?

Und wie kommen Sie Anfang 2021 möglichst unkompliziert wieder zum alten Stand zurück? Wir haben hier die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst:

Datenlogistik

Die wichtigsten Analysen und Anpassungen für Ihren Einkauf und Vertrieb:

  • Anpassungen individueller Entwicklungen mit harter Codierung von Mehrwertsteuersätzen
  • Anpassungen der Vorgaben in Lieferantenportalen und Importschnittstellen
  • Brutto/Netto-Preisfindung sowie ggf. die Anpassung von Rabattstaffeln
  • Verteilung der Preisdaten in Ihren Ausgabekanälen (Webshop, Print etc.)

Ebenfalls berücksichtigt werden sollten die Analyse und die Anpassung von Schnittstellen und Exportformaten (wie zum Beispiel BMECat, IDOC, Pricat etc.).

Berichtswesen und Administration

Unabhängig davon, ob Sie ein Cloud- oder On-Premise-System nutzen, sollten Sie nun eine Analyse Ihrer Reportings durchführen. Insbesondere in den Produktdatenmodellen sind voraussichtlich – neben der Einrichtung neuer Steuerkennzeichen – auch die Enumerationen und Auswahllisten für die Steuersätze anzupassen.

Die Art und der Umfang des Anpassungsbedarfs bei den Warengruppen und Klassifikationen hängen von weiteren Bekanntgaben durch das Bundesfinanzministerium ab und sind von einer Vielzahl von Einzelfällen geprägt. Bitte planen Sie bei allen Schritten zudem die Re-Implementierung des Status quo inklusive aller nötigen Anpassungen zum 1. Januar 2021 ein.

Gerne unterstützen wir Sie bei den anstehenden Maßnahmen und auch bei der Umstellung in anderen Bereichen Ihrer Datenmanagement-Systeme sowie bei weiteren spezifischen Themen.

Unklar ist aktuell, ob weitere Länder Anpassungen bei der Mehrwertsteuer vornehmen werden. Selbstverständlich werten wir die gesetzlichen Entwicklungen kontinuierlich aus und unterstützen Sie mit unserer Expertise.

Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Kreativität unseres erfahrenen Teams!
Wir unterstützen Sie bei Ihren Projekten und Aktionen.

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